Giessen

Das Formgebungsverfahren "Gießen" wird in der DIN 8580 der Hauptgruppe 1 "Urformen" zugeordnet.

Unter Gießen versteht man ganz allgemein die Herstellung einesWerkstücks, wobei die Schmelze des verwendeten Werkstoffs, der sowohl einreines Metall  als auch eine Legierung sein kann, in eine vorgefertigte Formgegossen wird, in der die Schmelze dann aushärtet (abkühlt).

Es gibt grundsätzlich drei elementare Verfahren in der Gießereitechnik:

Der Schwerkraftguß ("normales Gießen")
Der Druckguß (Füllen der Form mit Schmelze unterhohem Druck)
Der Schleuderguß (Herstellung mit Hilfe der Zentrifugalkraft)

Bis man das fertige Werkstück in den Händen hält,
müssen in der Praxis dem eigentlichen Guß einige Schritte vorangehen :

  1. Planung
  2. Zeichnen des geplanten Gußteils
  3. Anfertigung eines Modells
  4. Herstellen einer Gußform
  5. Gießen des Werkstücks
  6. Feinbearbeitung des Gußteils in der Putzerei
 
 


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